Sozialrecht
Das Sozialrecht ist das Recht der öffentlich-rechtlichen Sozialleistungen. Es umfasst insbesondere das Recht der Sozialversicherungen (z.B. Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung), daneben aber auch die Sozialhilfe, einschließlich Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), das Recht der Ausbildungsförderung ("BaföG"), des Kindergeldes, des Elterngeldes, der Schwerbehindertenhilfe, des Wohngeldes, des Jugendhilfe, usw.
In sozialrechtlichen Fällen geht es zumeist um Ansprüche auf Sozialleistungen, die gegen eine Behörde oder eine Sozialversicherung geltend gemacht werden. Mitunter stehen auch Rückforderungsansprüche von Behörden im Raum, weil Sozialleistungen zu Unrecht gewährt worden sein sollen oder weil sich der Sozialleistungsträger an unterhaltspflichtigen Verwandten schadlos halten will. Nicht selten streiten Behörden und Sozialversicherungen auch untereinander, wer für die beantragten Sozialleistungen aufzukommen hat.
Wir beraten und vertreten Sie in allen vorgenannten sozialrechtlichen Angelegenheiten, führen die außergerichtliche Korrespondenz mit dem zuständigen Sozialleistungsträger und vertreten Sie vor Gericht. Die Beratung umfasst insbesondere die Prüfung, welche Sozialleistungen Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Lage beanspruchen können. Hier gilt es insbesondere "versteckte" Möglichkeiten aufzuspüren, die nicht allgemein bekannt sind und auf die Behörden und Sozialversicherungen von sich aus nicht aufmerksam machen.
Wir können Sie insbesondere bei folgenden Fragestellungen beraten und vertreten:
- gesetzliche Krankenversicherung (Leistungsansprüche bei Krankheit, Mutterschaft, Krankenpflege, usw.)
- gesetzliche Rentenversicherung (Leistungsansprüche bei Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Alter, usw.)
- gesetzliche Unfallversicherung (Ansprüche auf Leistung bei Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheiten, usw)
- gesetzliche Arbeitslosenversicherung (Leistungsansprüche bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Schlechtwetter, Insolvenz, etc.)
- Familienlastenausgleich (insbesondere Kindergeld, Elterngeld)
- Chancenangleichung durch soziale Förderung (öffentliche Unterhaltsleistungen, Ausbildungsförderung, Eingliederung Behinderter)
- Grundsicherung durch soziale Hilfe (Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II ["Hartz IV"])
- Wohnraumsicherung durch Wohngeld
Wer auf Sozialleistungen angewiesen ist, kann die Kosten einer anwaltlichen Vertretung oftmals nicht selbst tragen. Falls keine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt, besteht daher vielfach die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe
und für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin Gil Bánhegyi
Telefon: 0561 - 574 26 21
Mobil: 01525 - 34 162 46
E-Mail: banhegyi@recht21.com
Formulare
Antragsformular Beratungshilfe
(PDF)
Antragsformular für Verfahrenskostenhilfe
(PDF)